Mittwoch, Februar 22, 2006

Bürgschaft mit Köpfchen ...

Heute hab ich, glaube ich, zum ersten Mal etwas aus meinem Wahlfach "Banken- und Kreditsicherungsrecht" mitgenommen. Bürgschaft mit Köpfchen:
Man nehme einen Unternehmer, seine Frau mit 4 Kindern und vereinbarte Gütertrennung. Der Unternehmer sorgt sich um sein Vermögen und möchte es in Sicherheit wiegen.
Step 1: Er lässt sich eine Bürgschaft von seiner Ehefrau bestellen als Sicherung für seine Bankfinanzierung.
Step 2: Er verschiebt sein gesamtes Vermögen auf seine Frau.
Step 3: Er bekommt finanzielle Probleme.
Lösung: Die Bürgschaft ist sittenwidrig, da die finanzielle Belastung für die Ehefrau nicht zu bewältigen ist, und eine besonders enge emotionale Bindung zum Zeitpunkt der Bürgschaftserklärung bestand.
Tja Bürgschaft mit Köpfchen eben ...