Dienstag, März 14, 2006

SR

DURCH! Bin jetzt endlich mit dem ganzen materiellen Sachenrecht durch. Gerade noch die besonderen Probleme bei der Grundschuld (4 Fallgruppen: a) Nichtvalutierung, b) Tilgung, c) Getrennte Abtretung von Grundschuld und Forderung und d) Gutgläubiger Erwerb der Sicherungsgrundschuld) gemacht und für den Rest des Tages heißt es jetzt Fälle machen, bevor ich in den nächsten 2 Tagen Europarecht bis zum erbrechen machen werde.

Anruf des Tages: Sandra aus der Landeswahlkampfzentrale! Wollte wissen wie wir die Tüten für die Wissmann Bretzelaktion bedruckt haben. Viel Spaß beim durch den Drucker lassen ... I know it's a pain!! ;)

Und nun wieder schön zurück zum Sachenrecht ...
Die Geshcäfte der Fa. E gingen schlecht. Um die Verluste nicht weiter anwachsen zu lassen, stelle E seinen Betriebe am 15.2. vollständig ein. Sodann verkaufte er am 15.4. seine Maschinen an K.
a) Am 30.4. werden die Maschinen vom Grundstück entfernt und an K geliefert. Am 10.5. wird auf Antrag der G-BAnk, der Gläubigern der am Betriebsgrundstück bestehenden Hypothek, die Zwangsversteigerung des Grundstücks angeordnet. Kann die G-Bank verlangen daß K die Mitversteigerung der MAschinen duldet?
b) Wie ist Fall a) zu beurteilen, wenn die ZWangsversteigerung bereits am 20.4. angeordnet wird?
c) Kann die G-Bank im Fall a) den Erlös aus dem Maschinenverkauf für sich in Anspruch nehmen, wenn Fa.E am 15.3. in Insolvenz gefallen ist und der Insolvenzverwalter V die Maschinen veräußert hat?
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